Was ist eine Unfall Soforthilfe und wozu dient sie?
Die Unfall-Soforthilfe bezieht sich auf die erste, oft kurzfristige Unterstützung nach einem Unfall, um schnell eine erste Einschätzung des Schadens zu erhalten. Der Gutachter ist entweder unmittelbar nach dem Unfall oder kurz danach vor Ort, um den Schaden zu begutachten und eine erste Schadensbewertung vorzunehmen, sodass der Versicherungsnehmer oder die Versicherung die nächsten Schritte (z. B. Reparatur, Schadensregulierung) planen kann.
Die Unfall-Soforthilfe ist besonders relevant, wenn der Unfall frisch passiert ist und eine schnelle Einschätzung erforderlich ist.
Welche Aufgaben kann ein Gutachter im Rahmen einer Unfall-Soforthilfe übernehmen?
1. Ersteinschätzung des Schadens
- Schnelle Begutachtung: Der Gutachter kann innerhalb kurzer Zeit den Umfang des Schadens am Fahrzeug feststellen, um grob abzuschätzen, ob es sich um einen Bagatellschaden (kleiner Schaden) oder einen größeren Schaden (z. B. Totalschaden) handelt.
- Feststellung der Unfallursache: Der Gutachter versucht zu verstehen, wie der Unfall geschehen ist, was für die Schadenbewertung wichtig ist, um z. B. die Haftungsfrage zu klären.
2. Dokumentation des Unfallorts und des Schadens
- Fotos und Berichte: Der Gutachter erstellt sofort nach dem Unfall Fotos von den Schäden am Fahrzeug und der Unfallstelle, um später eine detaillierte Dokumentation des Schadens und der Unfallumstände zu haben.
- Ermittlung von Schäden: Neben sichtbaren Schäden (z. B. an der Karosserie) kann der Gutachter auch verborgene Schäden erkennen (z. B. am Fahrwerk oder an der Elektronik), die erst nach genauerer Untersuchung sichtbar werden.
3. Erstellung eines Schnell-Gutachtens
- Unkomplizierte Schadensbewertung: In manchen Fällen erstellt der Gutachter ein vorläufiges, vereinfachtes Gutachten (auch als Schadenkalkulation bekannt), das eine erste Einschätzung der Reparaturkosten und des Fahrzeugwerts enthält. Dies ermöglicht eine schnelle Entscheidung, wie mit dem Schaden weiter verfahren werden soll.
- Beratung des Versicherungsnehmers: Der Gutachter kann dem Versicherungsnehmer nach der ersten Einschätzung auch beratend zur Seite stehen und ihm helfen, die nächsten Schritte zu verstehen – ob eine Reparatur sinnvoll ist, ob ein Totalschaden vorliegt oder ob eine Fahrzeugbewertung erforderlich ist.
4. Koordination mit der Versicherung und Werkstatt
- Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugs: Der Gutachter kann entscheiden, ob das Fahrzeug nach dem Unfall noch verkehrstüchtig ist oder ob es sofort abgeschleppt werden muss. In vielen Fällen wird das Fahrzeug dann von der Polizei oder einem Abschleppunternehmen zur nächsten Werkstatt oder zum Lagerplatz gebracht.
- Werkstattempfehlung: Bei größeren Schäden kann der Gutachter eine Werkstatt empfehlen oder auch eine sogenannte Werkstattbindung aussprechen, falls der Versicherer dies verlangt. In diesem Fall muss die Reparatur in einer bestimmten Werkstatt erfolgen, die mit der Versicherung zusammenarbeitet.
5. Erste Schadenregulierung und Kostenschätzung
- Kostenvoranschlag: Der Gutachter erstellt eine erste Kostenschätzung für die Reparatur, die dann als Grundlage für die Schadenregulierung durch die Versicherung dient.
- Beratung zur Versicherung: Der Gutachter hilft dabei, festzustellen, wie der Schaden gemäß der Police des Versicherungsnehmers reguliert wird (z.B. ob eine Selbstbeteiligung anfällt oder ob der Schaden vollständig übernommen wird).
6. Beratung zu rechtlichen Aspekten
- Haftung und Versicherung: Der Gutachter kann dem Unfallopfer oder dem Verursacher des Unfalls auch helfen, die Haftungsfrage zu klären, wenn etwa unklar ist, wer für den Unfall verantwortlich ist.
- Gutachten für Rechtsstreitigkeiten: Falls der Unfall später zu einem rechtlichen Streit führt (z.B. über die Höhe des Schadens oder die Haftung), kann der Gutachter das Gutachten als Grundlage für eine mögliche gerichtliche Auseinandersetzung verwenden.
7. Schnelle Entscheidung über Reparatur oder Totalschaden
- Reparatur oder Totalschaden?: Im Rahmen der Unfall-Soforthilfe kann der Gutachter auch eine schnelle Einschätzung treffen, ob es sich bei dem Schaden um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt (d. h., die Reparaturkosten übersteigen den Fahrzeugwert) oder ob das Fahrzeug repariert werden kann.