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Was ist ein Schadenmanagement und wozu dient es?

Das Schadenmanagement bezieht sich auf den gesamten Prozess der Bearbeitung und Regulierung von Schäden, die an Fahrzeugen auftreten, sei es durch Unfälle, Naturereignisse oder andere Ursachen. Es umfasst alle Schritte von der Schadensmeldung bis zur endgültigen Behebung des Schadens.

Ziel ist es, den betroffenen Parteien (z. B. Versicherungsnehmern, Unternehmen, Kunden) eine schnelle und faire Lösung anzubieten, die Kosten zu kontrollieren und die Schadensabwicklung so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Wie ist der Ablauf bei einem Schadenmanagement?

1. Schadenmeldung und Beauftragung

  • Schadenmeldung: Der Gutachter wird von der Versicherung, dem Versicherungsnehmer oder einer Werkstatt beauftragt, das Fahrzeug zu begutachten.
  • Vereinbarung des Termins: Der Gutachter vereinbart einen Termin mit dem Versicherungsnehmer oder der Werkstatt, um das beschädigte Fahrzeug zu begutachten.

     

2. Fahrzeugbegutachtung vor Ort

  • Besichtigung des Fahrzeugs: Der Gutachter prüft das Fahrzeug persönlich, um den Umfang des Schadens festzustellen. Dabei werden sowohl sichtbare Schäden (z. B. Dellen, Kratzer) als auch verdeckte Schäden (z. B. am Fahrwerk, an der Elektronik oder an sicherheitsrelevanten Komponenten) untersucht.
  • Erfassung von Schäden: Alle Schäden am Fahrzeug werden dokumentiert. Der Gutachter macht Fotos und notiert relevante Informationen, um den Schaden später genau beziffern zu können.
  • Fahrzeugidentifikation: Der Gutachter überprüft die Fahrzeugidentifikationsnummer (VIN) und andere Fahrzeugdaten, um sicherzustellen, dass es sich um das richtige Fahrzeug handelt.

 

3. Prüfung der Schadenursache

  • Unfallhergang: Falls es sich um einen Verkehrsunfall handelt, fragt der Gutachter nach dem Unfallhergang und überprüft, ob es zu weiteren Unregelmäßigkeiten oder Sachverhalten kommt, die den Schaden beeinflussen könnten.
  • Beweissicherung: Falls notwendig, wird der Gutachter den Unfallhergang aus Sicht der Schäden am Fahrzeug beurteilen und feststellen, ob es Hinweise auf Fehler im Fahrzeug oder bei der Reparatur gibt.

     

4. Erstellung des Gutachtens

  • Schadenbewertung: Der Gutachter schätzt den Reparaturaufwand und die damit verbundenen Kosten. Hierzu wird eine detaillierte Kalkulation erstellt.
  • Reparaturkosten und -dauer: Der Gutachter ermittelt, welche Reparaturen notwendig sind und welche Werkstätten in der Lage sind, den Schaden fachgerecht zu beheben. Er berechnet auch die voraussichtliche Reparaturdauer und eventuelle Ersatzteilkosten.
  • Restwertbestimmung: Falls das Fahrzeug einen Totalschaden erlitten hat, ermittelt der Gutachter den Restwert des Fahrzeugs und gibt Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise (z. B. Verkauf des Fahrzeugs, Totalschadenabwicklung).

     

5. Übergabe des Gutachtens

  • Gutachten übermitteln: Der Gutachter stellt das fertige Gutachten der Versicherung, der Werkstatt und dem Versicherungsnehmer zur Verfügung. Das Gutachten enthält alle relevanten Informationen über die Schäden, die Reparaturkosten und eine detaillierte Beschreibung des Schadens.
  • Beratung des Versicherungsnehmers: Falls gewünscht, kann der Gutachter auch den Versicherungsnehmer über die nächsten Schritte beraten und ihm bei der Entscheidung über die Reparatur oder den Fahrzeugverkauf unterstützen.

     

6. Nachbereitung und Kommunikation

  • Klärung von Rückfragen: Falls die Versicherung oder der Versicherungsnehmer Rückfragen zum Gutachten hat, steht der Gutachter für eine Erläuterung zur Verfügung. Er kann weitere Details oder spezifische Schadensbilder erläutern.
  • Kommunikation mit der Werkstatt: In einigen Fällen ist es notwendig, dass der Gutachter mit der Werkstatt kommuniziert, um sicherzustellen, dass die Reparaturen korrekt durchgeführt werden und dass keine zusätzlichen Schäden übersehen wurden.

     

7. Abschluss des Prozesses

  • Schadenregulierung durch die Versicherung: Basierend auf dem Gutachten entscheidet die Versicherung, wie der Schaden reguliert wird – ob eine vollständige oder teilweise Zahlung erfolgt, ob eine Werkstattbindung besteht oder ob der Schaden als Totalschaden behandelt wird.
  • Dokumentation und Archivierung: Der Gutachter archiviert das Gutachten und alle relevanten Unterlagen. Diese können bei späteren Nachfragen oder rechtlichen Auseinandersetzungen als Nachweis dienen.
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